Die vermeintlich vollständige Offenlegung von Interessenskonflikten der Ärzteschaft gegenüber Pharmakonzernen hat in den letzten Jahren wenig Aufmerksamkeit in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung erfahren. Die Mitgliedsunternehmen der “Freiwillige(n) Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.” (kurz FSA) veröffentlichten 2016 und 2017 die Transparenzlisten für die vorangegangenen Kalenderjahre. Eine aggregierte Darstellung dieser Daten wurde von der FSA nicht angeboten. Wer also genauere Informationen über die Zuwendungen eines Unternehmens erlangen wollte, musste die auf den Seiten der jeweiligen Arzneimittelunternehmen publizierten Listen durchforsten. Dies erschwert die Suche nach einzelnen Ärzten, Fachkreisangehörigen und Patientenorganisationen, die Gelder erhalten haben. Das Journalistenportal “Correctiv” stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der die oben genannten Daten zusammengefasst sind und über welche direkte Personen- und Ortsabfragen durchgeführt werden können.
Für die Studierenden bietet sich dadurch die Möglichkeit mehr über Interessenskonflikte ihrer Dozentinnen und Dozenten zu erfahren. Die Suche nach dem eigenen Hochschulstandort und den eigenen Professoren kann neue Einblicke in das Themengebiet eröffnen, was die exemplarische Höhe von Zuwendungen und die Ebene der Empfänger anbelangt.
Stellen Zuwendungen im Bereich von mehreren zehntausend Euro für einen Bereichsleiter und Professor am Uniklinikum Tübingen einen erheblichen Interessenskonflikt dar? Wie können Nebeneinnahmen in dieser Höhe parallel zur Tätigkeit als behandelnder Arzt, Forscher und Lehrender generiert werden? Und müssten in den Vorlesungen gelehrte Pharmakotherapien nicht im Kontext dieser Erkenntnisse betrachtet werden?