Tägliche Testpflicht für nichtgeimpftes medizinisches Personal in Baden-Württemberg

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die geänderte CoronaVO für Baden-Württemberg trat am 25.8.2021 in Kraft. In dieser werden für Personen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen neue Vorgaben getroffen. Darunter fällt auch die tägliche Testpflicht für Nichtgeimpfte mittels eines Antigen-Schnelltests. Eine Begründung für diese neuen Einschränkungen wird ebenso gegeben [1]. Anhand wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse sind die neuen Testvorgaben jedoch nicht geeignet, nicht notwendig und auch nicht verhältnismäßig die von der CoronaVO proklamierten Ziele, insbesondere die Unterscheidung von Nichtgeimpften und Immunisierten, zu erreichen. Die in der Begründung genannten Argumente werden im Folgenden widerlegt.

„Die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dient dem Schutz der dortigen vulnerablen Personen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2.“

In einer Beobachtungsstudie mit 1564 Patienten in England waren 12,5 % der COVID-19-Infektionen nosokomial erworben. Eine nosokomiale Infektion war mit niedrigerer Mortalität vergesellschaftet. Die Transmission soll vor allem durch andere COVID-19-Patienten geschehen sein, nicht durch Mitarbeiter. Asymptomatische Mitarbeiter sollen, da Symptome, die die Verbreitung fördern, wie Husten oder Niesen, nicht der Treiber sein [2]. Der genaue Anteil der Infektionen, welche durch Asymptomatische übertragen wurde, ist jedoch nicht sicher [3]. Aus Deutschland liegt keine öffentlich zugängliche Erhebung von nosokomialen COVID-19-Fällen vor. Nachweise, dass asymptomatische Personen im Allgemeinen sehr selten Überträger sind, werden weiter unten genannt. Darüber hinaus bestehen bereits Maßnahmen, um die Übertragung auf Patienten und zwischen Mitarbeitern zu minimieren. Dazu zählen Belüftungssysteme und Schutzkleidung für Mitarbeiter, Patienten und Besucher. Außerdem wurden SOPs erarbeitet, um bei Eingriffen das Übertragungsrisiko zu verringern.
Das Risiko ist folglich gering und die weiter einschränkenden Maßnahmen von nichtquantifizierbarem Nutzen.

„Bei einer noch nicht ausreichenden Impfquote im Sinne einer Herdenimmunität ist es als Schutzmechanismus und Korrektiv zwingend notwendig und unabdingbar, dem nicht-immunisierten Bevölkerungsanteil, unter dem sich die hochansteckende Delta-Variante aktuell stark ausbreitet, strengere Kontrollmaßnahmen und ein engeres Monitoring im Hinblick auf das dort stattfindende Infektionsgeschehen aufzuerlegen.“

Ein enges Monitoring der ungeimpften Mitarbeiter wird keine relevanten Zusatzinformationen für die Einschätzung der epidemischen Lage in Deutschland bringen, da nur ein geringer Bruchteil der Bevölkerung genauer erfasst wird. Die Gesamtlage ist stark auch von der Gruppe der Nichtgeimpften abhängig welche in Krankenhäusern nicht genauer erfasst werden sollen. Außerdem sind die Kosten der Screeninguntersuchungen erheblich [4]. Der Nutzen wäre gegeben, wenn Infektionsketten effektiv unterbrochen werden können und dadurch schwere Verläufe verhindert würden. Hierfür gibt es keine Studien. Hingegeben wurde über verzögerte Meldung und Weiterverarbeitung berichtet [5]. Oben genannte Aussage entbehrt somit der wissenschaftlichen Grundlage und rechtfertigt nicht eine Testpflicht für ungeimpftes Personal.

„Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen schützen nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer in den vergangenen sechs Monaten von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist.“

Es ist nicht vollständig geklärt, dass durch die Impfung eine Übertragung verhindert wird. In Massachusetts wurden 469 Fälle bei Personen gefunden die zu Events nach Barnstable County gefahren waren. Davon waren 74 % vollständig geimpft. Kein Unterschied wurde in der cycle threshold (Ct) zwischen Geimpften und Ungeimpften gefunden. Außerdem waren 79 % der Geimpften, welche positiv getestet wurden, symptomatisch [6]. Deshalb ist hier nicht davon auszugehen, dass die Impfung vor einer Erkrankung, wie sie in Zulassungsstudien der Impfungen definiert war, schützt. Außerdem ist bei gleichen Ct-Werten von gleicher Infektiosität auszugehen.
Eine weitere Studie von Daten aus Wisconsin zeigte bei 51 positiven Proben wiederum keinen Unterschied der Ct zwischen Geimpften und Ungeimpften. Des Weiteren bestätigte die Arbeitsgruppe durch Viruskulturen deren Infektiosität. Einen Zusammenhang zwischen Impfstatus und Reduktion von Erkrankungen nach oben genannter Definition wurde wiederum nicht gezeigt, Geimpfte erkrankten zu 95 % [7].
Darüber hinaus zeigen weitere Erhebungen an, dass Geimpfte als Überträger infrage kommen und dass die Impfung geringere Effektivität zeigt als in Zulassungsstudien gezeigt wurde [8].
Die initiale Ct war auch in einer Analyse in Singapur bei 167 Patienten ohne signifikanten Unterschied zwischen der Gruppe der Geimpften und Ungeimpften, jedoch erkrankten Geimpfte weniger stark [9]. Bei allen darüberstehenden genannten Analysen war die vorherrschende Variante die auch in Deutschland seit Ende Juli [10] dominante Variante.
Durchbruchinfektionen wurden auch in Vietnam untersucht. Die untersuchten 69 Proben (nach Screening von ungefähr 900 Krankenhausmitarbeitern mittels PCR), von Personen, welche fast alle vollständig geimpft waren, wiesen alle die Deltavariante nach. Verglichen mit älteren Stämmen war die Viruslast 251-mal höher (Ct im Median 31,7 (37,6-14,0 [11]).

Die über diesem Abschnitt stehende Begründung für die CoronaVO, dass andere Personen von Geimpften geschützt werden, ist deshalb nicht korrekt. Davon ist auch in Zukunft nicht auszugehen, nicht nur wegen neuer Varianten, sondern auch wegen des mit der Zeit abnehmenden Impfschutzes [12]. Die Studie von van Chau et al zeigt, dass sich geimpfte auch untereinander anstecken können. Bei Impfdurchbrüchen wurde eine hohe Viruslast und niedrige Level an neutralisierenden Antikörpern nachgewiesen. Diese Tatsache, kombiniert mit der Beobachtung, dass geimpfte Personen häufiger asymptomatisch sind trotz vorhandener Infektion müsste eigentlich zu der Schlussfolgerung führen, dass zumindest auch die geimpften Mitarbeiter getestet werden.

Dass man sich selbst schützt, wurde für nicht-schwere Verläufe in Zulassungsstudien gezeigt. Dass dies bei den aktuellen Varianten auch zutrifft und wie lange ist nicht sicher. Die Mehrzahl der obenstehenden Studien zeigt das Gegenteil. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist im Allgemeinen gering und stark von Risikofaktoren und vom Alter abhängig. Bei Personen unter 70 Jahren, zu denen Mitarbeiter welche die neue Regelung betrifft, liegt die Infektionsfatalitätsrate bei 0,00 – 0,31 % [13]. Insofern ist die Aussage, dass man sich selbst schützt, strittig und sollte von jedem Bürger selbst bewertet werden können.

„Testen ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) essenzieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie und dient einer frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Infektionen sowie der Unterbrechung von Infektionsketten.“

Es würden durch Screeningtest bei Asymptomatischen bei niedrigen Prävalenzen noch mehr falschpositive Ergebnisse entstehen [14], da diese Gruppe seltener infektiös ist [15]. Die Falschpositivenrate kann sehr hoch ausfallen. Erhebungen aus Hamburg in der zweiten Juniwoche zeigten eine Falschpositiverate von 80 % [16]. Durch folgende Quarantäne bei positivem Test eines Mitarbeiters würden wie in der Vergangenheit auch Personalengpässe entstehen und die Patientenversorgung schlechter versorgt sein.  Deshalb ist die vorgeschlagene Maßnahme der gesonderten Behandlung von Ungeimpften mit zusätzlichen Tests nicht sinnvoll, wenn die Patientenversorgung möglichst gut aufrechterhalten werden soll.

„Nach umfassender Abwägung aller Interessen und Belange sowie der jeweils betroffenen Grundrechtspositionen sieht der Verordnungsgeber die mit dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen einerseits als erforderlich und geeignet, gleichzeitig aber auch als verhältnismäßig und im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz stehend an.“

Randomisiert kontrollierte Studien, welche zur bedingten Zulassung der Impfstoffe geführt haben, haben allen Probanden in der Placeboguppe eine Impfung angeboten. Dadurch kann keine belastbare Nachverfolgung von Nebenwirkungen in diesem Rahmen mehr stattfinden. Freiwillige Meldung von Nebenwirkungen werden in einem unbekannten Ausmaß zu wenig gemeldet [17, 18]. Trotzdem wurden Todesfälle und schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Impfung in beträchtlichem Ausmaß (Stand August 2021: 14.027 für schwerwiegende Nebenwirkungen, 1.254 für Todesfälle [19]) in Deutschland gemeldet. Verursacht durch die Impfung sind unter anderem schwerwiegende Thrombosen und Herzmuskelerkrankungen. Diese Nebenwirkungen wurden erst durch Meldesysteme nach bedingter Zulassung erfasst. Durch das sicher vorhandene Nichterfassen von Nebenwirkungen der Impfung [20], welche durch das Fehlen einer Kontrollgruppe erst verzögert als ursächlich untersucht werden können ist das Ausmaß eines Schadens durch die Impfung nicht sicher abzuschätzen. Es wurde wiederholt belegt, dass Pharmaunternehmen Risiken von Arzneimitteln unterdrücken und dadurch schwere Schäden an Patienten und Todesfälle in Kauf genommen haben [21]. Nebenwirkungen werden heruntergespielt und schwerer zugänglich gemacht [22]. Außerdem gibt es Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19 welche in Studien für Patienten relevante Nutzen gezeigt haben [23].

Deshalb sind Maßnahmen, welche einen zusätzlichen Druck für Ungeimpfte erzeugen, um sich impfen zu lassen und somit die freie Entscheidung unmöglich machen ungeeignet.

Weitere Kritikpunkte bezüglich der Verordnung welche oben geschriebene Argumentation unterstützen

„Für immunisierte Personen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 CoronaVO kann die Testfrequenz auf einmal pro Woche reduziert werden.“

Wie eine repräsentative Stichprobe von deutschen Kliniken zeigt, gibt es 2019 im Vergleich zu 2020 weder mehr Beatmungspatienten noch schwere Atemwegserkrankungen [24]. COVID-19 sollte jedoch genau diese Parameter wegen des typisch klinischen Verlaufs im Jahr 2020 erhöht haben. Außerdem wurde die Notfallgrenze der Intensivbetten nicht erreicht [24]. Dies spricht dafür, dass Krankenhäuser die zusätzliche Belastung durch COVID-19 gut kompensieren.
Deshalb, und auch weil zwischenzeitlich effektive Therapien gefunden wurden [23] und davon ausgegangen wird, dass die Impfung schwere Verläufe verhindert, ist es nicht erforderlich Maßnahmen zu treffen, die eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern sollen, da es diese auch ohne genannte Behandlungsmöglichkeiten nicht gab. Aktuelle Zahlen der ersten Hälften der Jahre 2019-2021 zeigen im Vergleich zu Vorjahren eine gestiegene Sterblichkeit und Anzahl an Beatmungen und schweren Atemwegserkrankungen [25]. Wiederum kam es trotzdem zu keiner Überlastung der Intensivkapazitäten obwohl weiter Intensivkapazitäten abgebaut wurden [26].

Verweise auf in Deutschland gültiges Rechte

Die Impfung ist grundsätzlich nach § 224 StGB eine Gefährliche Körperverletzung. Auch bei der Testung kann es zu Verletzungen kommen. Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Titel I, Artikel 3) und Artikel 2 des GG hat jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Verordnung schränkt diese Rechte ein, um Eingriffe in den menschlichen Körper vorzuschreiben und unter Druck einer gefährlichen Körperverletzung zuzustimmen. Dafür müssen Beweise für einen überwiegenden Nutzen vorliegen, ansonsten lassen sich die Maßnahmen nicht begründen.

Abhängig von der Art des Tests, also zum Beispiel tiefer Rachenabstrich (zum Beispiel am Universitätsklinikum Heidelberg) versus Spucktest (zum Beispiel am Universitätsklinikum Ulm), ist die Komponente der zusätzlichen Verletzung verschieden ausgeprägt. Die Abgrenzung oder sogar Ausgrenzung (zum Beispiel Sitzordnungen in Klinikrestaurants) steht fest.

Zusammenfassung

Zusammenfassend sind die Maßnahmen weder erforderlich noch geeignet, um oben genannte Ziele zu erreichen. Damit entfällt auch die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Weiter verzichtet die Verordnung bewusst auf andere Möglichkeiten eine Immunität bei ungeimpften (T-Zell-Immunität, Antikörpernachweis) festzustellen. Dies wäre, sofern denn die Notwendigkeit bestünde ein milderes Mittel als die tägliche Testung. Es lässt sich ferner durch die angegebenen Argumente nicht ausreichend begründen, warum ein Unterschied zwischen Ungeimpften und Geimpften beziehungsweise Genesenen gemacht wird. Die Maßnahme ist somit diskriminierend. 

Aus eigener Erfahrung als Arzt wird, als Indikation für die Impfung, nicht deren Nutzen gegen die Krankheit, genannt, sondern die Freiheiten, welche man durch die Impfung zurückerhält oder die durch die Medien propagierten Moralansprüche welche zu erfüllen sind. Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist hingegen Voraussetzung für jede medizinische Behandlung. Einigen Attributen von Menschen, darunter die Freiheit, wird vom Weltärztebund besondere Schutzbedürftigkeit zugesprochen. In deren Deklaration von Genf, welche auch in der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen enthalten ist, steht: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ [27]

1.      Sozialministerium Baden-Württemberg (2021) Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

2.      Cao S, Gan Y, Wang C et al. (2020) Post-lockdown SARS-CoV-2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China. Nat Commun 11(1):5917. doi: 10.1038/s41467-020-19802-w

3.      Du Q, Zhang D, Hu W et al. (2021) Nosocomial infection of COVID‑19: A new challenge for healthcare professionals (Review). Int J Mol Med 47(4). doi: 10.3892/ijmm.2021.4864

4.      Frankfurter Allgemeine Zeitung (2021) Gratis-Corona-Tests kosten knapp 3,7 Milliarden Euro: RECHNUNG FÜR DEN BUND

5.      tagesschau (2020) Verspätete Daten gefährden Frühwarnsystem

6.      Catherine M. Brown et al (2021) https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/70/wr/mm7031e2.htm. CDC

7.      Kasen K. Riemersma et al (2021) Shedding of Infectious SARS-CoV-2 Despite Vaccination

8.      Paul Elliot et al (2021) REACT-1 round 13 final report: exponential growth, high prevalence of SARS-CoV-2 and vaccine effectiveness associated with Delta variant in England during May to July 2021

9.      Min Kang et al (2021) Transmission dynamics and epidemiological characteristics of Delta variant infections in China

10.    RKI (2020) Bericht zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland

11.    van Chau NV, Ngoc NM, Nguyet LA et al. (2021) Transmission of SARS-CoV-2 Delta Variant Among Vaccinated Healthcare Workers, Vietnam. SSRN Journal. doi: 10.2139/ssrn.3897733

12.    Hiam Chemaitelly et al (2021) Waning of BNT162b2 vaccine protection against SARS-CoV-2 infection in Qatar

13.    Ioannidis JPA (2021) Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data. Bull World Health Organ 99(1):19-33F. doi: 10.2471/BLT.20.265892.

14.    Mercer TR, Salit M (2021) Testing at scale during the COVID-19 pandemic. Nat Rev Genet 22(7):415–426. doi: 10.1038/%20s41576-021-00360-%20w

15.    Raffle AE, Pollock AM, Harding-Edgar L (2020) Covid-19 mass testing programmes. BMJ 370:m3262. doi: 10.1136/bmj.m3262

16.    Süddeutsche Zeitung (2021) 80 Prozent der positiven Corona-Schnelltests falsch-positiv

17.    Peter Doshi Does the FDA think these data justify the first full approval of a covid-19 vaccine? August 23, 2021. BMJ 2021

18.    Peter Doshi (2021) Covid-19 vaccines: In the rush for regulatory approval, do we need more data? BMJ 373:n1244. doi: 10.1136/bmj.n1244

19.    Paul-Ehrlich-Institut (2021) SICHERHEITSBERICHT: Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021

20.    Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (2019) Yellow Card: please help to reverse the decline in reporting of suspected adverse drug reactions

21.    Peter Gøtzsche (2013) Deadly medicines and organised crime: How big pharma has corrupted healthcare. Radcliffe, London

22.    Marco Suadoni (2021) Rapid response to: Covid-19: Should we be worried about reports of myocarditis and pericarditis after mRNA vaccines? BMJ

23.    Stefan Kluge et al (2021) S3-Leitlinie – Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19: Stand 17.05.2021

24.    Initiative Qualitätsmedizin (2021) Effekte der SARS-CoV-2 Pandemie auf die stationäre Versorgung 2020. 2021

25.    Initiative Qualitätsmedizin (2021) COVID-19-Pandemie: Effekte der SARS-CoV-2 Pandemie auf die stationäre Versorgung. Eine Analyse der §21 Routinedaten von 427 Krankenhäusern der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) – Datenstand Juni 2021

26.    DIVI Intensivregister (2021) Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten

27.    Bundesärztekammer (2021) (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte: – MBO-Ä 1997 –*) in der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin. Deutsches Ärzteblatt

3 Gedanken über “Tägliche Testpflicht für nichtgeimpftes medizinisches Personal in Baden-Württemberg

  1. Georg Schuhbaur

    Gut geschrieben.
    Bin zwar kein Mediziner oder Fachmann, sondern interessierter Normalbürger, aber der Artikel erscheint mir sachlich und sehr überzeugend. Solch kritische Stimmen sind selten oder werden in den Medien kaum oder nicht erwähnt. Schade.

  2. Stephan Roth

    Sehr gut, Danke! Man muss natürlich in gewissem Maße der Virus-/Infektions-Theorie anhängen, womit ich bisweilen Schwierigkeiten habe, aber tut man dies, ist das Schreiben wirklich ausdrucksstark. Für die es am Ende gedacht ist, ist es möglicherweise die bessere Art der Vorgehensweise.

    Ich bin hier kein Fachmann und hänge auch etwas in der Luft. Grundsätzlich finde ich die Ausführungen von Stefan Lanka nachvollziehbar, habe auf der anderen Seite aber massive Probleme mit dem Shedding (dessen Existenz Lanka bestreitet), also große gesundheitlichen Problemen, sobald ich länger mit Menschen in einem Raum bin, die sich gegen Corona haben impfen lassen.

    LG
    Stephan

    www. achern-weiss-bescheid.de

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