Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Die geänderte CoronaVO für Baden-Württemberg trat am 25.8.2021 in Kraft. In dieser werden für Personen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen neue Vorgaben getroffen. Darunter fällt auch die tägliche Testpflicht für Nichtgeimpfte mittels eines Antigen-Schnelltests. Eine Begründung für…