“Transparenzlisten” für 2015 gehen online

vfa und FSA haben damit begonnen die Transparenzlisten für das Jahr 2015 offenzulegen1. Diese sollen bis zum 30.06.2016 auf den Seiten der Pharmahersteller eingestellt werden. Dabei muss jedoch jeder der Nachforschungen anstellen möchte, auf den Seiten der einzelnen Arzneimittelhersteller nachschauen. Eine zentrale Kartei gibt es nicht. Diese Offenlegung findet mit personenbezogenen Daten jedoch nur nach expliziter Einwilligungserklärung statt. Die Grünenthal GmbH benennt dies wie folgt:

“Sofern eine Einwilligungserklärung nicht explizit schriftlich erteilt wird, wird die geldwerte Zuwendung von uns nur als aggregierter Betrag anonym veröffentlicht, das heißt ohne namentliche Nennung des Zuwendungsempfängers.”2

 


1 [Gemeinsame Pressemitteilung von vfa (Verband forschender Arzneimittelhersteller e.V.) und FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) vom 20.06.106.Link (zueltzt abgerufen 26.6.2016, 14:00Uhr)]

2 [“Methodische Hinweise zur Umsetzung des FSA-Transparenzkodex für das Berichtsjahr 2015”, Grünenthal GmbH. Link (zuletzt abgerufen 26.06.2016, 17:00Uhr)

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